Die Festlegung konkreter Geldbeträge erfolgt in regelmäßigen Tarifrunden durch die Tarifvertragsparteien. Unternehmensaufgabe ist aber, basierend auf einer vorgegebenen Entgeltsystematik, eine optimale Ausgestaltung der eigenen Entlohnungsmodelle zu realisieren.
Die Schwierigkeit bei der Grundentgeltgestaltung liegt darin, die in Tarifverträge festgelegte Entgeltsystematik mit den wirtschaftlichen und organisatorischen Änderungen in Deckung zu bringen.
Der leistungs- und ergebnisbezogene Entgeltanteil funktioniert nur dann richtig, wenn er exakt auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten ist.
Eine neue Herausforderung stellt die geänderte Entgeltsystematik nach dem einheitlichen Entgeltrahmenabkommen (ERA) dar.
|
|
Druckversion |
IFAS beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit der Ausgestaltung betriebsindividueller Entgeltmethoden.
Bei der Ausgestaltung der anforderungsbezogenen Grundentgelte wurde von IFAS mit der „Wissensbilanz“ ein Modell entwickelt, dass gerade im Zusammenhang mit der Einführung moderner Arbeitsstrukturen gerechte Eingruppierungsmöglichkeiten bietet. Diese Einschätzung wurde nicht zuletzt dadurch bestätigt, dass der Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e. V. die Methode „Wissensbilanz“ ausdrücklich bei der ERA-Einführung empfiehlt.
Beim leistungs- und ergebnisbezogenen Entgeltanteil unterstützt IFAS sowohl bei Systemen, die auf quantitativen und qualitativen Merkmalen beruhen als auch bei Zielvereinbarungssystemen.
|
Die Mitarbeit bei der Ausgestaltung der entsprechenden Betriebsvereinbarungen gehört
ebenfalls zu unserem Angebotsspektrum.
|
![]() |
|
|
Druckversion |
|
|
||
|
|
|||